Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Gegenstand und Geltungsbereich

1.1       Diese Allgemeinen Geschäftsbindungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Einzelunternehmen „TruePower Software“, Inhaber Dennis Peistrup, Kirchstraße 6, 49176 Hilter aTW, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: (…) und Kunden betreffend die Optimierung der Motorcharakteristik von PKW.

1.2       Die TruePower Software betreibt kein klassisches und zwischenzeitlich veraltetes „Chiptuning“, sondern bietet sog. E-Tuning zur Softwareverbesserung an. Die Kraftfahrzeuge werden von den Kunden, bei welchen es sich sowohl um Verbraucher als auch Unternehmern handelt, auf dem öffentlichen Verkehrsgrund, aber auch im Rahmen von Rennveranstaltungen eingesetzt.

1.3       Für das rechtliche Verhältnis zwischen der TruePower Software und dem Vertragspartner werden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritten entfalten keine Gültigkeit, auch wenn die TruePower Software ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

§2 Vertragsschluss

2.1       Die Darstellung der Produkte im Online-Shop unter der Adresse www.truepowersoftware.de stellt kein rechtlich verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an den Kunden dar. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb zu legen und die Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit zu korrigieren, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen Korrekturhilfen nutzt. Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Erwerb der im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Die Bestätigung des Zugangs erfolgt unter Beifügung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisiert per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.

2.2       Der Vertragsschluss kommt durch der Versand einer Annahmeerklärung durch die TruePower Software in separater E-Mail zustande. Die gesonderte Annahmeerklärung erhält der Kunde in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung.

2.3       Zwischen der TruePower Software und dem Kunden wird die Zahlungsart „Vorkasse“ vereinbart. Dafür stellt die TruePower Software dem Kunden in einer separaten E-Mail die notwendigen Informationen zur Bankverbindung zur Verfügung. Alle Preise, die auf der Website der TruePower Software angegeben sind, verstehen sich (einschließlich/zzgl). der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.4       Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Hardware, Dokumentationen und der mitgelieferten Programmierung sowie allen Artikeln und Dienstleistungen bei der TruePower Software. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung verpflichtet, die Auftragsgegenstände sorgfältig zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Für den Fall, dass Wartungs- und Inspektionsarbeiten anfallen, sind diese vom Kunden auf eigene Kosten vorzunehmen. Einbaukosten trägt der Kunde. Dies gilt auch für die Installation der Hardware in das Steuergerät. Der Kunde ist verpflichtet, der TruePower Software einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.

§3 Leistungserbringung

3.1       Die Auftragsabwicklung gestaltet sich derart, dass der Kunde der TruePower Software zunächst eine Aufstellung über sämtliche bereits am Fahrzeug verbauten Zubehörteile zur Verfügung stellt, soweit diese vom Serienzustand des PKW abweichen. Gleichzeitig übersendet der Kunde der TruePower Software die Originalsoftware via E-Mail. Die TruePower Software nimmt sodann zunächst eine grobe Anpassung der Originaldatei an die verbauten Tuningteile vor. Der Kunde erhält anschließend die bearbeitete Datei per E-Mail und schreibt/ installiert diese eigenständig auf seinem Fahrzeug. Nach der Installation fährt der Kunde sog. „Logs“ zur Datensammlung mit seinem PKW. Die „Logs“ werden der TruePower Software vom Kunden übersandt. Die TruePower Software nimmt anhand der gesammelten Datei anschließend individuelle Modifikationen an der Datei zur Motorabstimmung vor und stellt letztere dem Kunden wieder zur Verfügung. Der Kunde übernimmt wiederum eigenständig die Installation der Datei. Eine Installationsanleitung sowie eine technische Dokumentation (Leistungsdiagramm) werden nicht mitgeliefert. Um einen sauberen Motorlauf zu erzielen, kann sich das Prozedere der Datensammlung durch den Kunden und anschließender Feinabstimmung durch die TruePower Software einige Male wiederholen.

3.2       Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Anleitung zur Programmierung oder Umprogrammierung der Software.

§4 Lieferung

Liefertermine sowie deren Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ein Fixtermin vereinbart wurde. Höhere Gewalt und vergleichbare Vorkommnisse, welche die Durchführung des Auftrages in nicht unerheblichem Maße erschweren, entbinden die TruePower Software von der Einhaltung von Lieferfristen. Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde in einem solchen Fall kein Recht auf Schadenersatz oder einen Rücktritt vom Vertrag haben soll. Änderungen des Liefer- sowie Umbauumfanges bleiben vorbehalten, sofern das Produkt oder das Ergebnis der Fahrzeuganpassung nicht erheblich geändert werden.

§5 Gefahrübergang

Die Zuleitung der Software und die Installation derselben erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der TruePower Software. Lehnt der Besteller die Annahme der ordnungsgemäß gelieferten Ware ab, steht der TruePower Software Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. Gleiches gilt, wenn der Besteller eine Bereitstellungsanzeige der TruePower Software erhält und nicht innerhalb einer zu setzenden Frist von 14 Tagen den ordnungsgemäß bereitgestellten Artikel abnimmt. In sämtlichen Fällen, in denen der Besteller zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Rechnungswertes ausschließlich Mehrwertsteuer zugunsten der TruePower Software. Dafür bedarf es keines Nachweises eines tatsächlich entstandenen Schadens. Die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist, bleibt unberührt und der TruePower Software vorbehalten. Dem Besteller steht es frei, den Beleg zu erbringen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht entstanden oder geringer ausgefallen ist.

§6 Gewährleistung

6.1       Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch, Geschwindigkeit sind Circa-Werte, welche üblichen Schwankungen unterliegen und daher in geringem Maße unter bzw. überschritten werden können. Hintergrund ist, dass der zugrundeliegende Datenbestand von Referenzfahrzeugen stammt, welche im Einzelfall vom individuellen Verschließgrad und Zustand des Kundenfahrzeuges abweichen können. Eine Haftung der TruePower Software dadurch ist ausgeschlossen. Der Besteller erklärt durch die Übernahme des Fahrzeuges ausdrücklich, mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden zu sein.

6.2       Die Gewährleistung auf der von TruePower Software zur Verfügung gestellten Software beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Übersendung.

6.3       Der Kunde ist darüber informiert, dass Veränderungen am Fahrzeug, welche Einfluss auf die Bauart und das Leistungsverhalten haben, zum Erlöschen der Hersteller- oder Gebrauchtwagengarantie führen können. Dies gilt ebenso für etwaige Gewährleistungspflichten eines Händlers und auch für ein Zurücksetzen auf die sog. Werkseinstellungen, sodass eine Installation der Seriensoftware eine Garantieversagung nicht ausschließt. Dem Besteller wird nahegelegt, eine zusätzliche Garantieversicherung abzuschließen. Der Kunde wird außerdem dahingehend informiert, dass die TruePower Software auf die Motoroptimierung von Fahrzeugen durch Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Leistung von Motoren spezialisiert ist. Der Kunde ist informiert, dass durch eine Änderung der Leistungsdaten des Fahrzeuges dessen Betriebserlaubnis erlischt. Sollte diese Veränderung nicht durch eine Eintragung bei der jeweiligen Landesregierung (TÜV-Abnahme) wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung gemäß der Straßenverkehrsordnung und darf ausschließlich für offizielle Motorsportzwecke eingesetzt werden. Der Besteller handelt auf eigene Gefahr, wenn er das Fahrzeug trotzdem im öffentlichen Straßenverkehr bewegt.

6.4       Es ist ausschließlich Aufgabe des Kunden, sich für die Genehmigungspflichtigkeit der gewünschten Motoranpassung vorab bei den entsprechenden Stellen zu informieren und dort die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Für das Bestehen der Betriebserlaubnis an den bearbeiteten Fahrzeugen und den hieraus erwachsenden Folgen aus dem Erlöschen der Betriebserlaubnis trifft die TruePower Software keine Haftung.

6.5       Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von der TruePower Software erbrachten Sonderanfertigungen die Beanspruchung/ Belastungsgrenze des Motors ausreizen und zu höherem Verschleiß führen können. Insbesondere können sich höhere Leistungen, eine Beanspruchung über das Normalmaß und Dauerfahrten sowie die durch die Softwareveränderung erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des PKW negativ auf die Lebensdauer des Motors, sämtlicher Teilaggregate und alle beweglichen Elemente (Achsen, Lager, Gummis, Wellen, Getriebe etc. pp.) auswirken. Es entzieht sich im Übrigen der Einflussnahme der TruePower Software, wie pfleglich der Besteller mit seinem PKW umgeht (Beachtung von Warmlaufzeiten, Einhaltung von Ölwechselintervallen etc. pp.). Ansprüche des Kunden, welche insbesondere das Steuergerät, das Triebwerk oder sonstige Aggregate und/ oder Teile betreffen, Aufwendungen für einen Aus- und Einbau sowie Schäden, die nicht im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, gelten zwischen den Parteien als ausgeschlossen. Die Parteien vereinbaren weiter, dass Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung, aufgrund von Gewährleistungsrechten, die Geltendmachung von Nutzungsausfall und Mietwagenkosten im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen sind.

6.6       Der Kunde erklär, über alle in Zusammenhang mit der Leistungssteigerung höheren Beanspruchungen des Fahrzeuges (insbesondere des Motors, Turboladers, Getriebes, Achsen  und aller beweglichen Teile sowie Aggregate) und der daraus resultierenden möglichen kürzeren Lebensdauer, als auch über die Abgasveränderungen und die rechtlichen Konsequenzen der Leistungssteigerung, von der TruePower Software unmittelbar vor der Durchführung des Auftrages vollumfänglich und ganzheitlich aufgeklärt worden zu sein. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er verpflichtet ist, eine Mehrleistung seines Fahrzeuges der zuständigen Haftpflichtversicherung zu melden. Es gilt ein Haftungsausschluss für Schäden am Fahrzeug, welche aufgrund einer übermäßigen Auslastung des Triebwerks entstehen. Darüber hinaus haftet die TruePower Software nicht für Schäden, die beim Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße Handhabung, Einrichtung, Verschleiß, durch Nässe oder Temperatur verursacht wurden. Der Beweis einer Schadensverursachung durch die von TruePower Software zur Verfügung gestellten Software ist vom Kunden zu erbringen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird darüber hinaus nicht übernommen, wenn diese in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass ein Fehler einer von TruePower Software zur Verfügung gestellten Datei nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, oder Wartungsvorschriften nicht beachtet worden sind oder in das von TruePower Software optimierte Fahrzeug nicht genehmigte Teile eingebaut worden sind oder die Datei in ein anderes Fahrzeug installiert wird. Die TruePower Software übernimmt keinerlei Haftung bei Verwendung der Komponenten im falschen Fahrzeug. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle der Weiterveräußerung des Fahrzeuges samt Tuningsoftware dem Erwerber die AGB´s der TruePower Software zur Kenntnis zu bringen.

§7 Urheberrecht

Alle von TruePower Software gelieferten und verwendeten Produkte wie Software, aber auch das Corporate Design dürfen weder kopiert, noch nachgemacht werden. Ein Verstoß löst eine Konventionalstrafe in der Höhe von 25.000 EUR aus, welche im Streitfall in der Höhe von einem zuständigen Gericht überprüft werden kann.

§8 Kein Widerrufsrecht

8.1       Artikel 246 § 1 Nr. 10 EGBGB schreibt vor, wie ein Unternehmer bei Fernabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern über das Widerrufs- oder Rückgaberecht zu informieren hat. Die TruePower Software hat den Kunden über das „Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes“ zu informieren. Als Folge ist ein Hinweis dahingehend notwendig, wenn im Einzelfall der Verbraucher kein Widerrufsrecht hat.

8.2       Der Kunde wird vor diesem Hintergrund ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein grundsätzlich in Betracht kommendes Widerrufsrecht gem. §312g Abs. 2 Zif. 1 BGB ausgeschlossen ist, da es sich vorliegend um einen Vertrag zur Lieferung von Waren handelt, welche nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl und Bestimmung durch den Verbraucher/ Kunden maßgeblich ist und die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Die Bestellung des Produkts ist daher unwiderruflich.

§9 Erfüllungsort/ Gerichtsstand

Die gesetzlichen Regelungen des UN-Kaufrechts sowie des deutschen internationalen Privatrechts finden zwischen den Parteien keine Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz der TruePower Software. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Osnabrück. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.